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Information zum Pflegegrad

Was ist ein Pflegegrad — und wie können Sie profitieren?

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1 – 5). Sie bestimmen, wie stark eine Person pflege- oder betreuungsbedürftig ist und welche Leistungen der Pflegeversicherung ihr zustehen. Hier klicken

Pflegegrade im Überblick

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Kriterien der Einstufung

Die Begutachtung umfasst sechs Bereiche:

  • Mobilität
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Psychische und psychische Verhaltensauffälligkeiten
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltags und soziale Teilhabe Hier klicken

Je nach Ergebnis der Begutachtung erhalten Sie einen Pflegegrad — und damit Anspruch auf Pflegeleistungen, Unterstützung, Hilfsmittel oder Betreuung. Hier klicken

Unsere Hilfe für Sie

Wenn Sie uns beauftragen, bieten wir Ihnen Unterstützung bei allen Schritten:

  • Einschätzung Ihres Hilfebedarfs
  • Vorbereitung und Begleitung des Antrags auf Pflegegrad
  • Unterstützung im Fall eines Widerspruchs oder bei einer Höherstufung

So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Ansprüche bestmöglich wahrnehmen — mit Fachkompetenz, Menschlichkeit und Engagement.