Information zum Pflegegrad
Was ist ein Pflegegrad — und wie können Sie profitieren?
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1 – 5). Sie bestimmen, wie stark eine Person pflege- oder betreuungsbedürftig ist und welche Leistungen der Pflegeversicherung ihr zustehen. Hier klicken
Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Kriterien der Einstufung
Die Begutachtung umfasst sechs Bereiche:
- Mobilität
- Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Psychische und psychische Verhaltensauffälligkeiten
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltags und soziale Teilhabe Hier klicken
Je nach Ergebnis der Begutachtung erhalten Sie einen Pflegegrad — und damit Anspruch auf Pflegeleistungen, Unterstützung, Hilfsmittel oder Betreuung. Hier klicken
Unsere Hilfe für Sie
Wenn Sie uns beauftragen, bieten wir Ihnen Unterstützung bei allen Schritten:
- Einschätzung Ihres Hilfebedarfs
- Vorbereitung und Begleitung des Antrags auf Pflegegrad
- Unterstützung im Fall eines Widerspruchs oder bei einer Höherstufung
So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Ansprüche bestmöglich wahrnehmen — mit Fachkompetenz, Menschlichkeit und Engagement.